Aufstocker (ALG)

Intro

Die Themenseite enthält Informationen und Regelungen zu Personen, die Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) sowie ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen.

Dieser Personenkreis der sog. Aufstocker wird im Bereich der aktiven Eingliederungsleistungen seit dem 01.01.2017 federführend von der der Bundesagentur für Arbeit (BA) betreut. Das Jobcenter der Stadt Göttingen sowie das Jobcenter Landkreis Göttingen bleiben weiterhin für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zuständig.

Bei der Betreuung von Aufstockern sind von den Integrationsfachkräften und Leistungssachbearbeitern bestimmte Informationspflichten gegenüber der BA (Veränderungsmitteilung nach § 18a SGB II) zu beachten.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Änderungsmitt. §18a SGBII - BA Veränderungsmitteilungsbogen an die Arbeitsagentur Briefeditor
STGÖ Übergabemanagement Agentur Anschreiben an Kunden, die von der Arbeitsagentur zum JobCenter übergehen Termin-Druckrollbalken