Intro
Orthopädische Schuhe sowie therapeutische Geräte und Ausrüstungen sind Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V und daher vorrangig durch die Krankenkasse zu erbringen.
Aus diesem Grund beschränkt sich der Leistungsanspruch lediglich auf die Anschaffung (Eigenanteil) und Reparatur orthopädischer Schuhe sowie auf die Reparatur und Miete therapeutischer Geräte und Ausrüstungen.
Basisseite: TS Einmalige Leistungen (Übersicht).
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Ablageort |
---|---|
Formblatt einmalige Beihilfe | Terminer unter lfd. LSB |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Ablageort |
---|---|
Formblatt einmalige Beihilfe | Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Verwaltung LSB |