Katharina Neisen
Fachaufsicht (aktiv)
- Telefon: 0551-525-2730
- E-Mail: Fachaufsicht56.2@landkreisgoettingen.de
Intro
Bei Meinungsverschiedenheiten während der Erarbeitung oder Fortschreibung des Kooperationsplans, die sich in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der IFK und dem eLb nicht lösen lassen, besteht das Angebot ein Schlichtungsverfahren nach §15 a SGB II durchzuführen. Dieses schafft unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und insofern nicht weisungsgebundenen Schlichtungsperson die Möglichkeit, eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung zu finden.
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
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§15a Merkblatt Schlichtungsverfahren | Merkblatt für eLb mit Informationen und Kontaktmöglichkeiten | Kooperationsplan - Abschnitt Schlichtungsverfahren (Druckbalken) |