Private Krankenversicherung (KV) und private Pflegeversicherung (PV)

Intro

Leistungsberechtigte können durch verschiedene Gründe auch bei einer privaten Versicherungsgesellschaft krankenversichert sein. Dabei gilt, wer unmittelbar vor dem Leistungsbezug privat krankenversichert ist, bleibt dies auch während des Leistungsbezuges.

Zum Thema Freiwillige KV/PV siehe die TS Freiwillige Krankenversicherung (KV) und soziale Pflegeversicherung (PV).

Zum Thema Gesetzliche KV/PV siehe die TS Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Bescheid Zuschussleistungen gem. § 26 SGB II Bescheid über einen Zuschuss nach § 26 SGB II zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit Briefeditor unter lfd. LSB KV
PKV Besch. Hilfebedürftigkeit Bescheinigung der Hilfebedürftigkeit für die PKV Briefeditor unter lfd. LSB KV
PKV Halbierung des Betrages Bescheinigung gegenüber der PKV, dass durch die Halbierung des PKV-Beitrages Hilfebedürftigkeit vermieden wird Briefeditor unter lfd. LSB KV
Merkblatt Zuschuss KV_PV ab/bis… deckt die Beratungspflicht für Zuschussfälle nach § 26 SGB II ab Termin-Druckrollbalken unter lfd. LSB

Weitere Informationen

Eine private Kranken- oder Pflegeversicherung kann nur bei einer Versicherungsgesellschaft (z.B. HUK, Gothaer, Allianz, Debeka, Signal Iduna, Hallesche etc.), nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, IKK, Barmer GEK, pronova BKK, DAK, HEK, TK etc.) abgeschlossen werden.