Martina Radspieler
Fachaufsicht (passiv)
- Telefon: 0551-525-2871
- E-Mail: radspieler@landkreisgoettingen.de
Intro
Gem. § 28 Abs. 1 SGB II werden die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt und sind mithin bedarfserhöhend ausgestaltet, d.h. sie sind für sich geeignet Hilfebedürftigkeit auszulösen. Somit kann ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen auch bestehen, wenn keine Regelleistungen erbracht werden oder die leistungsberechtigte Person nicht der Bedarfsgemeinschaft zuzurechnen ist.
Basisseite: TS BuT (Übersicht).
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Ablageort |
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Antrag Schwellenhaushalte | Termin-Druckrollbalken unter BuT |
Checkliste Schwellenhaushalte | Termin-Druckrollbalken unter BuT |
Berechnungen BuT | Termin-Druckrollbalken unter BuT |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Ablageort |
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Antrag Schwellenhaushalte | Menüleiste "Fall" > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/BuT |
Checkliste Schwellenhaushalte | Menüleiste "Fall" > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/BuT |