BuT (Leistungen für Bildung und Teilhabe) (Übersicht)

Intro

Vorrangiges Ziel des Bildungs- und Teilhabepakets ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einkommensschwacher Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erbracht werden, wenn eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule bzw. eine Kindertageseinrichtung bzw. Tagesmutter/Tagesvater besucht wird und der/die Schüler/in keine Ausbildungsvergütung erhält.

Auf dem Serviceportal der Kreisverwaltung finden Sie weitergehende allgemeine Informationen zu BuT.

Die BuT-Flyer in mehreren Sprachen sind für die Öffentlichkeit auf dieser Internetseite abrufbar. Die Direktverlinkungen zu den übersetzten Flyern sind auf dieser Intranetseite unten im Kasten Nr. 5 Weitere Informationen und Hinweise hinterlegt.