Regelbedarf/Bürgergeld

Intro

Der Regelbedarf dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird als monatlicher Pauschalbetrag erbracht. Er deckt z.B. die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Nicht zum Regelbedarf gehören z. B. Bedarfe für die Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe sowie Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern.