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Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Eine Bedarfsgemeinschaft muss mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person haben. Die Bedarfsgemeinschaft kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch Personen, die in einer sog. Einstehensgemeinschaft leben.
Zum Thema Haushaltsgemeinschaft siehe die TS Haushaltsgemeinschaft.
Recht
§ 7 Abs. 3, Abs. 3a SGB II (Internetlink)
Leitfaden – §§ 7, 7b SGB II Leistungsberechtigte, lfd. Nr. 13, hier nur relevant: Abschnitt 2 Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, § 7 Abs. 3 SGB II
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Ablageort |
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Fragebogen Einstehensgemeinschaft | Termin-Druckrollbalken |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Ablageort |
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Fragebogen Einstehensgemeinschaft | Menüleiste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II >LSB > Leistungsberechtigung |