Bedarfsgemeinschaft

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Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Eine Bedarfsgemeinschaft muss mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person haben. Die Bedarfsgemeinschaft kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch Personen, die in einer sog. Einstehensgemeinschaft leben.

Zum Thema Haushaltsgemeinschaft siehe die TS Haushaltsgemeinschaft.

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Fragebogen Einstehensgemeinschaft Termin-Druckrollbalken

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Fragebogen Einstehensgemeinschaft Menüleiste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II >LSB > Leistungsberechtigung