Haushaltsgemeinschaft

Intro

Es besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass Bedürftige, die mit Verwandten oder Verschwägerten in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und gemeinsam aus einem Topf wirtschaften, von diesen unterstützt werden, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Zum Thema Bedarfsgemeinschaft siehe die TS Bedarfsgemeinschaft.