Einkommen (Übersicht)

Intro

Als bedarfsminderndes Einkommen sind nicht privilegierte Einnahmen in Geld (bei Erwerbstätigkeiten und Freiwilligendiensten auch Einnahmen in Geldeswert) abzüglich der gesetzlichen Freibeträge anzurechnen. In Abgrenzung zum Vermögen sind dabei nur Einnahmen zu berücksichtigen, die während des Leistungsbezuges erzielt werden. Ferner sind nur Einnahmen als Einkommen anzurechnen, die im jeweiligen Monat als bereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes tatsächlich zur Verfügung stehen.

Im SGB II wird zwischen Erwerbseinkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit und sonstigem Einkommen unterschieden.