Kommunale Eingliederungsleistungen (Flankierende Leistungen)

Intro

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen (flankierende Leistungen) erbracht werden.
Neben der Unterstützung bei der Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder sowie der häuslichen Pflege von Angehörigen gehören dazu

  • die Schuldnerberatung,
  • die Suchtberatung und
  • die psychosoziale Betreuung.

Wenn im Rahmen der Erbringung der Beratungs- und Betreuungsleistungen Dolmetscherkosten anfallen, sind diese in der Regel bereits über die institutionelle Förderung der Beratungseinrichtungen abgegolten und müssen nicht gesondert übernommen werden. Im Bedarfsfall bemüht sich die jeweilige Beratungsstelle um geeignete Dolmetscher. Dies können auch Angehörige des SGB II-Kunden sein.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Beratungsschein Suchtberatung Beratungsschein für Suchtberatung Maßnahme-Druckrollbalken
Beratungsschein Schuldnerberatung Beratungsschein für Schuldnerberatung Maßnahme-Druckrollbalken
Beratungsstelle Vermittlungsschein [derzeit (02/2015) aus comp.ASS ausgeblendet] Beratungsschein für psychosoziale Betreuung Maßnahme-Druckrollbalken

Formulare und Vorlagen außerhalb von comp.ASS

Folgende Formulare haben die Träger beim Beratungsschein vorliegen:
 
Zwischenbericht
Abschlussbericht
Jahresbericht