Widersprüche

Intro

Hier finden sich anhand einer grundsätzlichen Verfahrensbeschreibung Informationen zum Umgang mit eingehenden Widersprüchen, die von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sonstigen Betroffenen gegen Entscheidungen der LSB bzw. IFK eingelegt werden.

Widersprüche können sowohl schriftlich als auch mündlich (mündliche sind von LSB bzw. IFK schriftlich zu dokumentieren und vom Kunden zu unterschreiben) eingelegt werden. Des Weiteren können Widersprüche auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden.

Widersprüche können auch durch ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Vorlagebericht_Widersprüche Aktenabgabe-Bericht des Sachbearbeiters an die Widerspruchsstelle beim Lk Briefeditor unter (LSBGÖ)

Formulare und Vorlagen in OPEN

Dokumentenname Ablageort
Abhilfebescheid Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Widerspruch
Anforderung WS mit Unterschrift Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Widerspruch
Vorlagebericht_Widersprüche Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Widerspruch
Eingangsbestätigung WS Person bearbeiten>Widerspruch und Klage FB 56>Druckrollbalken