Intro
Hier finden sich anhand einer grundsätzlichen Verfahrensbeschreibung Informationen zum Umgang mit eingehenden Widersprüchen, die von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sonstigen Betroffenen gegen Entscheidungen der LSB bzw. IFK eingelegt werden.
Widersprüche können sowohl schriftlich als auch mündlich (mündliche sind von LSB bzw. IFK schriftlich zu dokumentieren und vom Kunden zu unterschreiben) eingelegt werden. Des Weiteren können Widersprüche auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Widersprüche können auch durch ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden.
Ablauf
Widerspruchs- und Überprüfungsantragsmaßnahme lfd. Nr. 1
Prozessbeschreibung – Widersprüche bearbeiten, lfd. Nr. 5 (vgl. auch TS Prozesse > Unterstützungsprozesse > Widersprüche bearbeiten)
Prüfschema Widerspruchssachbearbeitung im SGB II (März 2019)
RS Nr. 03/2013: Verfahrensschritte im Widerspruchsverfahren (entspricht: Vfg. Nr. 82/2013 Stadt)
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
---|---|---|
Vorlagebericht_Widersprüche | Aktenabgabe-Bericht des Sachbearbeiters an die Widerspruchsstelle beim Lk | Briefeditor unter (LSBGÖ) |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Ablageort |
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Abhilfebescheid | Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Widerspruch |
Anforderung WS mit Unterschrift | Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Widerspruch |
Vorlagebericht_Widersprüche | Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Widerspruch |
Eingangsbestätigung WS | Person bearbeiten>Widerspruch und Klage FB 56>Druckrollbalken |
Weitere Informationen
Zuständigkeiten Widerspruchsbearbeitung: siehe Telefonliste Lk Fachbereich 56 Jobcenter