MAbE-AVGS-MPAV

(Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung)

Intro

Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Mit der Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV) verpflichtet sich der Träger der Grundsicherung, den Vergütungsanspruch einer vom eLb eingeschalteten privaten Arbeitsvermittlung im Falle einer erfolgreichen Vermittlung zu erfüllen.

Ein AVGS-MPAV soll dem eLb den Zugang zur Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung erleichtern und damit die Eingliederungschancen durch dieses zusätzliche Angebot verbessern.

Der Einsatz eines AVGS-MPAV kann sowohl von der IFK als auch vom eLb angeregt werden. Ein Antrag auf die Ausstellung eines solchen Gutscheins ist somit nicht zwingend erforderlich.

Auf die Ausstellung eines AVGS-MPAV besteht im Rechtskreis SGB II kein Rechtsanspruch, die Förderung steht im Ermessen des Trägers der Grundsicherung.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
§45 MPAV Vermittlg. Ausstellung Ablehn (FU) = Bescheid Ausstellung Ablehnung → Briefeditor
§45 MPAV Vermittlungsgutsch (FU) = AVGS-MPAV mit Anlagen → Maßnahme-Druckrollbalken
§45 MPAV Vermittlg. Fahrk Ablehn (FU) = Bescheid Fahrkosten zum PAV Ablehnung → Briefeditor
§45 MPAV Vermittlg. Fahrk Bew (FU) = Bescheid Fahrkosten zum PAV Bewilligung → Briefeditor
§45 MPAV Vermittl.gutsch Prüfsch 1. R. Einlös (FU) = Prüfungsschema bei Einlösung eines AVGS-MPAV zur Zahlung der 1. Rate der Vermittlungsvergütung → Maßnahme-Druckrollbalken
§45 MPAV Vermittl.gutsch Prüfsch 2. R. Einlös (FU) = Prüfungsschema bei Einlösung eines AVGS-MPAV zur Zahlung der 2. Rate Vermittlungsvergütung → Maßnahme-Druckrollbalken
§45 MPAV Vermittlg. Auszahlung Ablehn (FU) = Bescheid Vermittlungsvergütung Ablehnung → Briefeditor
§45 MPAV Vermittlg. Auszahlung Bew (FU) = Bescheid Vermittlungsvergütung Bewilligung → Briefeditor