Instrumentenreform 2012

Intro

Zum 1. April 2012 trat die sogenannte Instrumentenreform – richtiger gesagt das Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente – in Kraft. Mit dem Gesetz wird auf der einen Seite die Paragraphensystematik in verschiedenen Bereichen des SGB II und des SGB III neu geordnet. Auf der anderen Seite bringt das Gesetz vor allem bei den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung inhaltliche Änderungen und teils auch Verfahrensumstellungen mit sich. In den folgenden Dokumenten wird ein Überblick über die für die Erbringung aktiver Leistungen wichtigsten Änderungen gegeben.

Darstellung der Instrumente

Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 2012
In dieser Präsentation von Frau Rehbein und Herrn Hansmann vom März 2012 wird die rechtliche Neuordnung der Instrumente beschrieben.

Tabellarische Darstellung der wichtigsten Neuregelungen
Überblick.

Knappe textliche Übersicht zu den SGB III-Änderungen

Knappe textliche Übersicht zu den SGB II-Änderungen

Gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zu Eingliederungsleistungen im SGB II (Januar 2022)
In der Gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern (hier: 5. aktualisierte Fassung vom 1. Januar 2022) sind Informationen und FAQ's u.a. zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget zusammengestellt.

Die neuen Instrumente (BA)
Gute Präsentation der Bundesagentur für Arbeit.

Synoptische Gegenüberstellung SGB II und SGB III alt und neu
Synoptische Gegenüberstellung zum Genau-Nachlesen detailliert auf 313 Seiten.

Eingliederungsleistungen im SGB II und SGB III
Präsentation der Sozialrechtsexpertin Simone Solka für die städtische Inhouse-Schulung zur Instrumentenreform am 28.03.2012 (PowerPoint hier als PDF).