Sozialdatenschutz (passiver Bereich)

Intro

Allgemein wird der Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und Schutz der Privatsphäre. Der Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Daher bedarf jede Datenerhebung, -speicherung und -übermittlung einer gesetzlichen Grundlage oder einer Einwilligung des Betroffenen.

Für den aktiven Bereich gibt es eine eigene (gleichnamige) IFK-Themenseite Sozialdatenschutz, da in diesem Bereich spezifische Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Schweigepflichtentbindung Jugendamt muss verwendet werden, wenn keine gesetzliche Übermittlungsnorm Anwendung findet Termin-Druckrollbalken unter lfd. LSB
Hinweise zum Datenschutz muss dem eLb separat bei Antragsabgabe ausgehändigt werden, wenn dieser ein SGB II-Antragsformular ohne datenschutzrechtliche Hinweise abgibt Termin-Druckrollbalken unter lfd. LSB