Intro
Zur Sicherung des Grundbedürfnisses des Wohnens als Teil des grundgesetzlich garantierten Existenzminimums werden im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern sie angemessen sind.
Vorgaben
Keine Beantragung und Beratung zur Inanspruchnahme von Kinderwohngeld, wenn die gesamte BG nicht aus dem Leistungsbezug ausscheidet