Katharina Krebs
Fachaufsicht (aktiv)
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Intro
In einer Vielzahl von Eingliederungsinstrumenten wird durch das Vorliegen von Langzeitarbeitslosigkeit ein größeres Leistungsspektrum eröffnet. Teilweise wird Langzeitarbeitslosigkeit auch als Tatbestandsvoraussetzung formuliert.
Die Ausführungen dieser Themenseite sollen eine Hilfestellung für die Bestimmung von Langzeitarbeitslosigkeit geben.
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
---|---|---|
§18 SGB III Prüfung LZA | Prüfschema zur Bestimmung von Langzeitarbeitslosigkeit | Termin-Druckrollbalken |
Weitere Informationen
Langzeitarbeitslosigkeit spielt bei folgenden Eingliederungsinstrumenten eine Rolle (die Verlinkungen führen zu den entsprechenden Themenseiten):
- Einstiegsgeld nach § 16b SGB II (Auswirkung auf Höhe/Dauer)
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II (Tatbestandsvoraussetzung)
- Freie Förderung nach § 16f SGB II (Ausnahme vom Aufstockungs‐ und Umgehungsverbot)
- Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung nach § 45 SGB III (Auswirkung auf Höhe)
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach § 45 SGB III (Auswirkung auf Dauer)
- Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Auswirkung auf Dauer)
Weiterer Anwendungsbereich:
- Mindestlohngesetz (Ausnahmen vom Mindestlohn)