Ausbildungsprämie nach § 16f SGB II

Intro

Die Ausbildungsprämie nach § 16f SGB II hat zum Ziel, die Chancen von benachteiligten jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II auf einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erhöhen und die Aussicht auf eine dauerhafte sozialversicherungspflichte Erwerbstätigkeit unabhängig von staatlichen Leistungen zu erhöhen.

Zum anderen soll für ausbildungsberechtigte Betriebe ein Anreiz geschaffen werden, sich dieser Zielgruppe zu öffnen und deren duale Ausbildung in Voll- oder Teilzeit durch eine besondere Betreuung und Anleitung zu ermöglichen.

Die Ausbildungsprämie ist ein Instrument der Freien Förderung.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
§16f Freie Förderung Antrag Ausbildungsprämie Antrag auf Gewährung einer Ausbildungsprämie Termin-Druckrollbalken
§16f Prüfung-Ausbildungsprämie Prüfschema Termin-Textbaustein
§16f FF Ausbildungsprämie Bew Bewilligungsbescheid Ausbildungsprämie Briefeditor
§16f FF Ausbildungsprämie Ablehn Ablehnungsbescheid Ausbildungsprämie Briefeditor
§16f Ausbildungsprämie Anlagen Anlagen zum Bescheid § 16f Ausbildungsprämie Bew Anlage 1 → Erklärung zur Probezeit Anlage 2 → Erklärung zum Ausbildungsabschluss Briefeditor-Druckrollbalken

Formulare und Vorlagen in OPEN

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
§16f Freie Förderung Antrag Ausbildungsprämie Antrag auf Gewährung einer Ausbildungsprämie Menüleiste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl)
§16f Prüfung-Ausbildungsprämie Prüfschema Menü– oder Navigationsleiste – EGL Arbeitgeber – § 16f SGB II
§16f FF Ausbildungsprämie Bew Bewilligungsbescheid Ausbildungsprämie Menü– oder Navigationsleiste – EGL Arbeitgeber – § 16f SGB II
§16f FF Ausbildungsprämie Ablehn Ablehnungsbescheid Ausbildungsprämie Menü– oder Navigationsleiste – EGL Arbeitgeber – § 16f SGB II
§16f Ausbildungsprämie Anlagen Anlagen zum Bescheid § 16f Ausbildungsprämie Bew Anlage 1 → Erklärung zur Probezeit Anlage 2 → Erklärung zum Ausbildungsabschluss Menü– oder Navigationsleiste – EGL Arbeitgeber – § 16f SGB II