Katharina Neisen
Fachaufsicht (aktiv)
- Telefon: 0551-525-2730
- E-Mail: Fachaufsicht56.2@landkreisgoettingen.de
Intro
Auf dieser Themenseite finden Sie grundlegende Informationen und Orientierungen für die Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern.
IFK
Informationen zur Schülerbeförderung: siehe LSB-TS Schülerbeförderungskosten (BuT)
Informationen zur Ortsabwesenheit: siehe IFK-TS Erreichbarkeit (aktiver Bereich) und LSB-TS Erreichbarkeit (passiver Bereich)
Informationen zu BAföG und BAB: siehe IFK-TS BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe
Informationen zu BuT: siehe LSB-Basisseite Bildung und Teilhabe
Eintragen von Schulbesuchen und Schulabschlüssen in comp.ASS > s. Praxishandbuch comp.ASS Modul 3
Bewerbungskosten für Schüler*innen können aus dem Vermittlungsbudget über § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III gefördert werden. Der Leitfaden im Abschnitt Nr. 2.1 Erstattung von Bewerbungskosten – Förderung aus dem Vermittlungsbudget – ist zu beachten.
Kostenübernahme für Ausrüstungsgegenstände (z.B. Kosmetikkoffer) im Rahmen einer schulischen Ausbildung mit BAföG: Eine Förderung über § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III ist gegeben. Das Berufsausbildungsförderungsgesetz besitzt keine analoge Regelung zu § 64 Abs. 3 SGB III (BAB), über die sonstige Aufwendungen anerkannt werden könn(t)en. Auch wurde nach § 14a BaföG keine Regelung durch Rechtsverordnung für Härtefälle erlassen. Da eine entsprechende Leistung beim Bezug von Bafög nicht vorgesehen ist, kann hier eine Förderung über § 44 SGB III (Mobi) erfolgen. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass der Bedarf vor Ausbildungsaufnahme entstanden und auch vor Aufnahme beantragt worden ist.
Rund ums Studium – Präsentation von Markus Bremer/BA vom 06.05.2014
Niedersächsische Bildungswege Übersicht (PDF)
Word-Vorlagen:
Anerkannte Schulformen nach § 5 II NSchG
- Allgemeinbildende Schulen:
- die Grundschule
- die Hauptschule
- die Realschule
- die Oberschule
- das Gymnasium
- die Gesamtschule
- das Abendgymnasium
- das Kolleg
- die Förderschule
- Berufsbildende Schulen:
- die Berufsschule
- die Berufseinstiegsschule
- die Berufsfachschule
- die Fachoberschule
- die Berufsoberschule
- das Berufliche Gymnasium
- die Fachschule
Schulen in Göttingen und Umgebung
Die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Göttingen sind unter diesem Link zu finden.
Die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Göttingen sind unter diesem Link zu finden.
Ansprechpartner für Schulangelegenheiten beim Lk Göttingen: Herr Gutermuth > Kontaktdaten (September 2022).
Angebote und Informationen für Schülerinnen und Schüler
Schulzuständigkeiten der Berufsberatung der Agentur für Arbeit (Excel) (September 2019)
Neustart voraus! Coaching – ein Angebot der Beschäftigungsförderung Göttingen (BFGoe)
Wo finde ich Informationen zur Studien- und Berufswahl im Internet? (Internet-PDF der Agentur für Arbeit)
Berufseinstiegsbegleitung:
für Schulen in der Stadt Göttingen (Internetlink)
für Schulen im Landkreis Göttingen (Internet-PDF)
Telefonlisten und Zuständigkeiten:
Ansprechpartner BBJE Göttingen und Hann.Münden
Informationen zum Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses
Deutscher Volkshochschulverband (DVV): Programmbereich Grundbildung und Schulabschlüsse (Internetlink)
Hinzuverdienst in Ferienzeiten gem. § 1 IV ALG II-Verordnung
Schülerinnen und Schülern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen, dürfen in den Schulferien für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.200,- € verdienen, ohne dass dieser Betrag als Einkommen angerechnet wird.
Dies gilt nicht für Einkommen aus einem auch während der Schulzeit ausgeübten Nebenjob.
Wird in den Ferien oder während der Schulzeit darüber hinaus gearbeitet, ist ein weiterer Betrag von 100 € pro Monat anrechnungsfrei.
Schulverweigerung und Schulpflichterfüllung
Zusammenfassung/Beschreibung der gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht (Nds. Landesschulbehörde):
www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schuler/schulbesuch/schulpflicht
Gesetzliche Grundlage zur Schulpflichterfüllung in besonderen Fällen: § 69 Abs. 4 NSchG
JUGEND STÄRKEN im Quartier – ein Angebot der Beschäftigungsförderung Göttingen (BFGoe)
Produktionsschule – ein Angebot der Beschäftigungsförderung Göttingen (BFGoe) für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren
Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) – ein Angebot der Beschäftigungsförderung Göttingen (BFGoe)
Minderjährige
Sind Jugendliche (u18jährige) obdachlos oder gehen nicht in die Schule, sollte das Jugendamt informiert werden.
nur St: Ansprechpartner: Herr Kink, Tel. (0551) 400-2941 oder m.kink@goettingen.de.
nur Lk: Für Jugendliche, die nicht zur Schule gehen, stehen im Rahmen des Projekts JUGEND STÄRKEN im Quartier folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
- für Bovenden, Duderstadt, Gieboldehausen, Gleichen, Samtgemeinde Radolfshausen:
Rolf Cornelius
Tel.: (0551) 525-9126, mobil: 0151/40659853
E-Mail: cornelius@landkreisgoettingen.de
- für Adelebsen, Dransfeld, Friedland, Hann. Münden, Rosdorf, Staufenberg:
Herbert Maibohm
Tel.: (0551) 525-2933, mobil: 0151/40659922
E-Mail: maibohm@landkreisgoettingen.de