Darlehen für unabweisbare vom Regelbedarf umfasste Bedarfe

Intro

Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, wird den Leistungsberechtigten bei entsprechendem Nachweis ein Darlehen gewährt.

Präventiv ist die Beratung der eLB beim Themenbereich Stromkosten auf das Angebot der Energieagentur Region Göttingen zu richten. Dort kann eine kostenlose Haushaltsenergieberatung angefordert werden.
Für die Ersatzbeschaffung eines Kühlschranks gilt weiterhin das Verfahren gemäß Rundschreiben 2/2015.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Ablehnung Darlehen Zahnersatz Ablehnungsbescheid Zahnersatz Briefeditor unter Darlehen
Darlehen gem. § 24 I unabweisbarer Bedarf Bewilligungsbescheid Briefeditor unter Darlehen
Stromsparcheck Infoblatt LSB-Modul