Intro
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, wird den Leistungsberechtigten bei entsprechendem Nachweis ein Darlehen gewährt.
Präventiv ist die Beratung der eLB beim Themenbereich Stromkosten auf das Angebot der Energieagentur Region Göttingen zu richten. Dort kann eine kostenlose Haushaltsenergieberatung angefordert werden.
Für die Ersatzbeschaffung eines Kühlschranks gilt weiterhin das Verfahren gemäß Rundschreiben 2/2015.
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
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Ablehnung Darlehen Zahnersatz | Ablehnungsbescheid Zahnersatz | Briefeditor unter Darlehen |
Darlehen gem. § 24 I unabweisbarer Bedarf | Bewilligungsbescheid | Briefeditor unter Darlehen |
Stromsparcheck | Infoblatt | LSB-Modul |
Weitere Informationen
Information – Stromspar-Check durch die Energieagentur Region Göttingen e.V. (August 2022) (Achtung, absichtliche Doppelablage! Diese Vorlage ist u.d.T. Stromsparcheck auch in comp.ASS im LSB-Modul hinterlegt, s. nächster Kasten.)