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Leistungsausschluss beim Bezug einer Rente wegen Alters.
Personen, die Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistungen oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art beziehen, sind von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Recht
§ 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II (Internetlink)
Leitfaden – §§ 7, 7b SGB II Leistungsberechtigte, lfd. Nr. 13, hier nur relevant: Abschnitt 6 SGB II-Leistungsausschluss beim Bezug von Altersrenten, von Knappschaftsausgleichsleistungen oder ähnlicher Leistungen öffentlich-rechtlicher Art, § 7 Abs. 4 S. 1 SGB II