Claudia Bahder
Fachaufsicht (aktiv)
- Telefon: 0551-525-3522
- E-Mail: Fachaufsicht56.2@landkreisgoettingen.de
Intro
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird u.a. die Förderung eines Mobilitätszuschusses ermöglicht. Hierdurch erhalten junge Menschen einen Anreiz ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen. Die Förderung ist grundsätzlich nur für Ausbildungen möglich, die nach dem 01.04.2024 begonnen haben. Entscheidend hierfür ist der tatsächliche Ausbildungsbeginn. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages ist unerheblich.
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
---|---|---|
§73a Antrag Mobilitätszuschuss | Antrag | Termin-Druckrollbalken in comp.ASS |
§73a Prüfungsschema - Mobilitätszuschuss | Prüfschema Mobilitätszuschuss | Termin-Textbaustein |
§73a Mobilitätszuschuss Bew | Bewilligungsbescheid Mobilitätszuschuss | Briefeditor |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
---|---|---|
§73a SGB III Mobilitätszuschuss Antrag | Antrag | Vorlagenauswahl > SGB II > IFK > §73a SGB III |
§73a SGB III Mobilitätszuschuss | Prüfschema | EGL eLb > §73a SGB III Mobilitätszuschuss |
§73a SGB III Mobilitätszuschuss Bewilligung | Bescheid | Druckrollbalken EGL eLb > §73a SGB III Mobilitätszuschuss |