Sofortzuschlag

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Durch § 72 SGB II wird Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab Juli 2022 zusätzlich zu ihrem Bedarf nach dem SGB II ein monatlicher Zuschlag von 20 € gewährt.

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Sofortzuschlag NUR BuT Fälle, in denen Kinder nur eine BuT-Leistung beziehen und kein Bürgergeld Briefeditor

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Sofortzuschlag NUR BuT Fälle, in denen Kinder nur eine BuT-Leistung beziehen und kein Bürgergeld Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Sonstige