Wohnungserstausstattung einschließlich Haushaltsgeräten

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Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sind nicht vom Regelbedarf umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei dem Anspruch auf Erstausstattung um eine bedarfsbezogene Leistung. Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II sind für die Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen zu erbringen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen.

Basisseite: TS Einmalige Leistungen (Übersicht).

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Formblatt einmalige Beihilfe   Terminer unter lfd. LSB
Einmalige Beihilfe Wohnungserstausstattung   Briefeditor unter lfd. LSB
Einm.Beih.Wohnungs- erstausstattung_Widerruf Widerruf der bewilligten Leistungen gem. § 47 SGB X aufgrund zweckwidriger Verwendung Briefeditor unter lfd. LSB

Formulare und Vorlagen in OPEN

Dokumentenname Erläuterung Ablageort''
Formblatt einmalige Beihilfe   Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Verwaltung LSB
Einmalige Beihilfe Wohnungserstausstattung   Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Bescheide
Einm.Beih.Wohnungs- erstausstattung_Widerruf Widerruf der bewilligten Leistungen gem. § 47 SGB X aufgrund zweckwidriger Verwendung Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Bescheide