Intro
Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sind nicht vom Regelbedarf umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei dem Anspruch auf Erstausstattung um eine bedarfsbezogene Leistung. Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II sind für die Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen zu erbringen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen.
Basisseite: TS Einmalige Leistungen (Übersicht).
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
---|---|---|
Formblatt einmalige Beihilfe | Terminer unter lfd. LSB | |
Einmalige Beihilfe Wohnungserstausstattung | Briefeditor unter lfd. LSB | |
Einm.Beih.Wohnungs- erstausstattung_Widerruf | Widerruf der bewilligten Leistungen gem. § 47 SGB X aufgrund zweckwidriger Verwendung | Briefeditor unter lfd. LSB |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort'' |
---|---|---|
Formblatt einmalige Beihilfe | Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Verwaltung LSB | |
Einmalige Beihilfe Wohnungserstausstattung | Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Bescheide | |
Einm.Beih.Wohnungs- erstausstattung_Widerruf | Widerruf der bewilligten Leistungen gem. § 47 SGB X aufgrund zweckwidriger Verwendung | Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Bescheide |
Formulare und Vorlagen außerhalb von comp.ASS
Einm.Beih.Wohnungserstausstattung_Widerruf = Widerruf der bewilligten Leistungen gem. § 47 SGB X aufgrund zweckwidriger Verwendung
Formulare und Vorlagen außerhalb von OPEN
Anlage EB Erstausstattung anteilig 2024 (Excel)
Anlage EB Erstausstattung komplett 2024 (Excel)