Katharina Neisen
Fachaufsicht (aktiv)
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Intro
Leistungen an Träger zur Förderung der Berufsausbildung von förderungsbedürftigen jungen Menschen
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben und die ohne staatliche Hilfen nicht in der Lage sind, eine Ausbildungsstelle zu finden, besteht in Verbindung mit der Benachteiligtenförderung des SGB III (§§ 74ff.) die Möglichkeit, an Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung teilzunehmen. Bei Bedarf werden entsprechende Ausbildungsmaßnahmen vom Landkreis Göttingen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren eingerichtet. Bei der finanziellen Förderung handelt sich um Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und zu den Maßnahmekosten, die die beauftragten Maßnahmeträger erstattet bekommen.
Ablauf
Recht
§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III (Internetlinks)
Leitfaden – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), lfd. Nr. 4
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
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§76 BaE Prüfungsschema | Prüfungsschema IFK zur Bewilligung einer BaE | Termin-Textbaustein |