Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

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Leistungen an Träger zur Förderung der Berufsausbildung von förderungsbedürftigen jungen Menschen

Für Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben und die ohne staatliche Hilfen nicht in der Lage sind, eine Ausbildungsstelle zu finden, besteht in Verbindung mit der Benachteiligtenförderung des SGB III (§§ 74ff.) die Möglichkeit, an Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung teilzunehmen. Bei Bedarf werden entsprechende Ausbildungsmaßnahmen vom Landkreis Göttingen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren eingerichtet. Bei der finanziellen Förderung handelt sich um Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und zu den Maßnahmekosten, die die beauftragten Maßnahmeträger erstattet bekommen.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
§76 BaE Prüfungsschema Prüfungsschema IFK zur Bewilligung einer BaE Termin-Textbaustein