Auszug u25

Intro

Stellungnahmen bei Erstauszug i.V.m. Neuantragstellung für u25-Jährige

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

  1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
  2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Ablageort
STGÖ FD 51.8 Stellungnahme Auszug u 25 Termin-Textbaustein unter Allgemein
STGÖ FM Stellungnahme Auszug u 25 Termin-Textbaustein unter Allgemein
STGÖ Einwilligung in die Datenweitergabe_u18 Termin-Textbaustein unter Allgemein
STGÖ Einwilligung in die Datenweitergabe_ü18 Termin-Textbaustein unter Allgemein