Intro
Betriebs- und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind, § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Hierzu gehören auch auf einem höheren Verbrauch resultierende Nachzahlungen. Vor einer Absenkung der berücksichtigten Betriebs- oder Heizkosten ist ein Kostensenkungsverfahren durchzuführen.
Guthaben aus Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sind unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen.
Basisseite: TS KdU (Übersicht).
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Ablageort |
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Heizkosten Ablehnung | Briefeditor unter KdU |
Heizkosten Ablehnung | Briefeditor unter KdU |
Heizkosten Guthaben | Briefeditor unter KdU |
Nebenkosten Ablehnung | Briefeditor unter KdU |
Nebenkosten Guthaben | Briefeditor unter KdU |
Nebenkosten Übernahme | Briefeditor unter KdU |
KdU-Berechnungshilfe (9) | Termin-Druckrollbalken unter KdU |
Informationsschreiben LEG Kunde | comp.ASS Briefeditor |
NK HK Abrechnung LEG | Textbaustein |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Ablageort |
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Heizkosten Ablehnung | Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/KdU |
Nebenkosten Ablehnung | Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/KdU |