Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

Intro

Betriebs- und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind, § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Hierzu gehören auch auf einem höheren Verbrauch resultierende Nachzahlungen. Vor einer Absenkung der berücksichtigten Betriebs- oder Heizkosten ist ein Kostensenkungsverfahren durchzuführen.

Guthaben aus Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sind unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen.

Basisseite: TS KdU (Übersicht).

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Ablageort
Heizkosten Ablehnung Briefeditor unter KdU
Heizkosten Ablehnung Briefeditor unter KdU
Heizkosten Guthaben Briefeditor unter KdU
Nebenkosten Ablehnung Briefeditor unter KdU
Nebenkosten Guthaben Briefeditor unter KdU
Nebenkosten Übernahme Briefeditor unter KdU
KdU-Berechnungshilfe (9) Termin-Druckrollbalken unter KdU
Informationsschreiben LEG Kunde comp.ASS Briefeditor
NK HK Abrechnung LEG Textbaustein

Formulare und Vorlagen in OPEN

Dokumentenname Ablageort
Heizkosten Ablehnung Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/KdU
Nebenkosten Ablehnung Menüleiste „Fall“ > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/KdU