Meldepflichtige Zeiten (Rentenversicherung)

Ablauf in comp.ASS

Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 DEÜV sind die Zeiten des ALG II-Bezugs dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Die Meldungen erfolgen durch die entsprechenden Einträge in comp.ASS. Beginn und Ende des zu meldenden Zeitraumes: siehe SGB II-Leitfaden, Rentenversicherung der Alg II-Leistungsberechtigten § 58 SGB VI, Ziffer 4.1 Beginn und Ende des zu meldenden Zeitraumes.

Der Leistungsberechtigte ist zum Ende des Leistungsbezugs und/oder über die Jahresmeldung über die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten des ALG II-Bezugs zu unterrichten; ändern sich die ursprünglich bescheinigten Daten, ist dem Leistungsberechtigten ein berichtigter Nachweis zu übersenden. Diese Nachweise werden automatisch in comp.ASS erzeugt; werden die ursprünglich gemeldeten Daten korrigiert, muss der Druck des berichtigten Nachweises manuell angestoßen werden.

Sofern Anfragen zum Versicherungsverlauf durch die DRV manuell – also z.B. über die Formulare R0275 oder V0410 erfolgen, ist zur Identifikation die Betriebsnummer des Jobcenters anzugeben. Die Betriebsnummer des Jobcenters des Landkreises Göttingen einschließlich der Stadt Göttingen lautet: 23194939. – Das Formular R0275 ist unter lfd. LSB mit der Bezeichnung Rentenmeldung manuell Formular R0275 im Termin-Druckrollbalken abgelegt; die Betriebsnummer ist hier bereits hinterlegt.

Ablauf in OPEN

Die sog. "Jahresmeldung" für Anrechnungszeiten für das abgelaufene Kalenderjahr,  die länger als ein Kalenderjahr andauern, und die Erzeugung der Meldebescheinigung für die/den Versicherte*n (auch: Jahresbescheinigung zur Sozialversicherung) erfolgen automatisiert über das Fachverfahren und werden von den Fachadministratoren angestoßen. Die Anmeldung und die Abmeldung der Versicherten, Korrekturen der Anrechnungszeiten und unterjährig erforderliche Meldebescheinigungen sowie Korrekturen von Meldebescheinigungen sind im Fachverfahren individuell und manuell einzugeben und anzustoßen. Zum Beginn und Ende des zu meldenden Zeitraumes: siehe SGB II-Leitfaden, Rentenversicherung der Alg II-Leistungsberechtigten § 58 SGB VI, Ziffer 4.1 Beginn und Ende des zu meldenden Zeitraumes. Hinweis:  Bürgergeldbezug gem. § 19 Abs. 1 S. 1 SGB II (ab 01.01.2023) entspricht ALG II-Bezug (bis 31.12.2022) - gemeint ist jeweils der Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II.

Die Melde- und Unterrichtungspflicht des Jobcenters ergibt sich aus den §§ 38, 39 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV).

Sofern Anfragen zum Versicherungsverlauf durch die DRV manuell - also z.B. über die Formulare R0275 oder V0410 erfolgen, ist zur Identifikation die Betriebsnummer des Jobcenters anzugeben. Die Betriebsnummer des Jobcenters des Landkreises Göttingen einschließlich der Stadt Göttingen lautet: 23194939. Das Formular R0275 ist in OPEN unter Menüliste "Fall" > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Termine/Aufgaben/Vermerke unter der Bezeichnung "Rentenmeldung manuell Formular R0275" abgelegt; die Betriebsnummer ist hier bereits hinterlegt.

Wenn eine Meldung über das Fachverfahren nicht abgesetzt oder korrigiert werden kann, nehmen Sie bitte grundsätzlich Kontakt mit der Fachaufsicht auf.

Recht

§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SGB VI (Internetlink)


Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 1 SGB II  kann von der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 1 SGB II umfasst folgende Leistungen:

  • Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts,
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt,
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich einmaliger Kosten der Unterkunft-Leistungen (z.B. Nachzahlungen von Heiz-/Betriebskosten, Wohnungsbeschaffungskosten als Zuschuss).

Leitfaden – § 58 SGB VI Rentenversicherung der ALG II-Leistungsberechtigten, lfd. Nr. 1

Übersicht: Darstellung aller Änderungen zum ALG II-Bezug als rentenrechtliche Zeit ab 01.01.2005 bis lfd., lfd. Nr. 2

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Für Fälle, die nicht über comp.ASS gemeldet werden können, wurde im Terminer der folgende Vordruck eingestellt. Für alle anderen Fälle können die Meldungen über comp.ASS abgesetzt werden.

DokumentennameAblageort
Rentenmeldung manuell Formular R0275Termin-Druckrollbalken unter lfd. LSB

 

Formulare und Vorlagen in OPEN

DokumentennameAblageort
Rentenmeldung manuell Formular R0275

Menüliste "Fall" > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner

SGB II/LSB/Termine/Aufgaben/Vermerke
 

 

Weitere Informationen

Die Zuordnung der Versicherten zu den Regionalträgern bzw. dem Bundesträger wird von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen. Diese Zuordnung hat keine Auswirkung auf die Träger der Grundsicherung.

Für eine personenbezogene Zuordnung der Meldung des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 1 SGB II bei der Rentenversicherung ist die Erfassung der Sozialversicherungsnummer im Fachverfahren unbedingt notwendig.