Förderinstrumente im Rahmen des SGB II und SGB III (Übersicht)

Intro

Neben den passiven Leistungen in Form des ALG II sieht das SGB II – teils originär, teils mit Verweis auf das SGB III – eine Vielzahl von Leistungen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vor. Diese aktiven Leistungen werden als Förderinstrumente bezeichnet.

Zur Umsetzung der Förderinstrumente liegt für einen Großteil der Leistungen jeweils eine Vorgabe (Verfügung, Handlungsanweisung, Rundschreiben, fachaufsichtliche Stellungnahme ...) und eine Verfahrensbeschreibung vor.

  • Die Vorgaben erläutern die rechtlichen Grundlagen und stellen verbindliche Regeln zu den jeweiligen Förderbedingungen dar.
  • Die Verfahren beschreiben den Ablauf bzw. die einzelnen Arbeitsschritte bei der Bewilligung einer Förderleistung.

Jedes Förderinstrument ist im Intranet in Form einer eigenen Themenseite dargestellt.