Vermögen

Intro

Vermögen im Sinne des § 12 SGB II ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person. Das Vermögen ist vom Einkommen dadurch abzugrenzen, dass unter Einkommen alles zu verstehen ist, das während des Bezuges von Sozialleistungen wertmäßig zufließt, während Vermögen alles das ist, was der Hilfebedürftige vor bzw. während der Bedarfszeit bereits besitzt.

 

Ablauf

Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs (Leitfaden zu § 12, Abschnitte 5 Verkehrswert und 6 Zeitpunkt; vgl. § 12 Abs. 5 SGB II).

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Ablageort
Auftrag Gutachterausschuss Briefeditor unter lfd. LSB
Erklärung erhebliches Vermögen Termin-Druckrollbalken unter lfd. LSB
Datenabgleich Anhörung Vermögen Briefeditor unter lfd. LSB
Rechtswahrungsanzeige Schenkungsrückf. Briefeditor unter lfd. LSB
Darlehen Immobilie Briefeditor unter Darlehen
Darlehen sonstiges Vermögen Briefeditor unter Darlehen
Fälligstellung Darlehen Briefeditor unter Darlehen
Angaben zum Wohn- und Mieteigentum Termin-Druckrollbalken unter KdU
Ablehnung übersteigendes Vermögen Briefeditor unter Ablehnung
Hinweisblatt Verwertungsausschluss Textbausteine in LSB
Vermögen nach Karenzzeit Textbausteine in LSB

Formulare und Vorlagen in OPEN

Dokumentenname Ablageort
Auftrag Gutachterausschuss Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Vermögen
Datenabgleich Anhörung Vermögen Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Vermögen
Rechtswahrungsanzeige Schenkungsrückf. Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Unterhalt
Darlehen Immobilie Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Vermögen
Darlehen sonstiges Vermögen Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Vermögen
Fälligstellung Darlehen Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Darlehen
Angaben zum Wohn- und Mieteigentum Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Vermögen
Ablehnung übersteigendes Vermögen Vorlagenauswahl > SGB II > LSB > Vermögen