Fahrkosten

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Die gemeinsame Themenseite stellt den IFK und der Leistungssachbearbeitung alle verfügbaren Informationen zu dem Thema Fahrkosten gebündelt und übersichtlich zur Verfügung.

Auch enthalten sind Informationen zu den aktuellen VSN-Tarifen (VSN-Card-E und BusCard-E). Diese Karten können von SGB II-Leistungsempfängern kostengünstig käuflich erworben werden.

Für Fahrkosten, die bei Nutzung eines Pkw anfallen, gilt entsprechend § 5 Abs. 1 BRKG die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,20 € pro Kilometer. Es handelt sich bei dieser Vorschrift nicht um eine Ermessensnorm, so dass bei Erhöhungen der Fahrkosten, z.B. durch extrem gestiegene Benzin- und Dieselpreise, keine höhere Pauschale gewährt werden kann.