Qualitätssicherung (passiv)

Intro

Die Qualitätssicherung (passiv) überprüft als Teil des Verwaltungskontrollsystems, ob die durch das Jobcenter erbrachten passiven Leistungen rechtmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich (SGB II, § 49 Innenrevision) erbracht worden sind. Durch die Erhebung von Daten, deren Analyse und daraus abgeleiteten Verbesserungsmaßnahmen und deren Evaluation soll in Lernschleifen ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der LSB geschaffen werden. Des Weiteren soll die Durchführung der Qualitätssicherung in Teams aus Mitarbeiter*innen der Fachaufsicht und den Teamleitungen-LSB (FDL passiv der Stadt Göttingen) die strategisch-operative Zusammenarbeit fördern.

Ergebnisse der Qualitätssicherung

(bitte aufklappen)