Heike Friedrichs
Fachaufsicht (passiv)
- Telefon: 0551-525-2514
- E-Mail: friedrichs.h@landkreisgoettingen.de
Intro
Es gibt Fallgestaltungen, in denen ein Erstattungsanspruch nach § 40a SGB II i.V.m. § 104 SGB X nicht besteht und auch die zugeflossene Leistung nicht als einmalige Einnahme berücksichtigt werden kann und keine Erstattung beim Leistungsberechtigten nach den §§ 11 Absatz 3 SGB II, 45, 48, 50 SGB X greift. Wenn dies der Fall ist, ist ein eigenständiger Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen die leistungsberechtigte Person nach § 34b SGB II wegen Doppelleistungsbezug geltend zu machen.
Ablauf
Der Erstattungsanspruch ist unmittelbar nach Bekanntwerden gegenüber der leistungsberechtigten Person mit dem hinterlegten Schreiben geltend zu machen.
Formulare und Vorlagen in comp.ASS
Dokumentenname | Ablageort |
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Erstattungsanspruch beim Kunden | Briefeditor unter Erstattungsanspruch |
Formulare und Vorlagen in OPEN
Dokumentenname | Erläuterung | Ablageort |
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EA bei Doppelleistungen gegenüber Lb | Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegenüber der/dem Leistungsberechtigten, weil dieser EA gegenüber dem vorrangigen Träger nicht umgesetzt werden konnte | OPEN > Vorlagenauswahl > SGB II > Nachrang/Erstattungsansprüche |