Aufhebung von Verwaltungsakten und Erstattung überzahlter Leistungen

Intro

Die Berechtigung oder Verpflichtung der Behörde einen Verwaltungsakt aufzuheben, d.h. nachträglich seine Geltung wieder zu beseitigen, regelt das SGB X in sechs Vorschriften (§§ 44 – 49). Für die Leistungssachbearbeitung am wichtigsten sind die §§ 44, 45 und 48 SGB X. Wann welche Norm Anwendung findet, richtet sich danach, ob der aufzuhebende Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig ist (§§ 44, 45) oder erst nach Erlass rechtswidrig geworden ist (§ 48) und ob der aufzuhebende Verwaltungsakt für den Leistungsberechtigten begünstigend (§ 45) oder belastend (§ 44) ist. Nach der Aufhebung des bewilligenden Verwaltungsaktes sind die überzahlten Leistungen gem. § 50 SGB X zu erstatten.

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

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Dokumentenname Erläuterung Ablageort''
Stattgabe Aufhebung gem. § 44 SGB X* Aufhebung des von Anfang an rw VA mit der Folge → Nachzahlung Briefeditor unter lfd. LSB''
§ 45 II 3 Nr. 2 SGB X* Aufhebung des von Anfang an rw VA mit der Folge → Nachzahlung Briefeditor unter Rückforderung''
§ 45 II 3 Nr. 2 SGB X (gesetzl. Vertreter)* Aufhebung des von Anfang an rw VA ggü. Minderjährigen mit der Folge → Rückforderung Briefeditor unter Rückforderung''
§ 48 I 2 Nr. 3 SGB X (teilw. gesetzl. Vertreter* Aufhebung des von Anfang an rw VA ggü. Minderjährigen mit der Folge → Rückforderung Briefeditor unter Rückforderung''
§ 48 I 2 Nr. 3 (teilw.)* teilweise Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA mit der Folge → Rückforderung Briefeditor unter Rückforderung''
§ 48 I 2 Nr. 3 SGB X (vollumfäng. ges. Vertreter)* vollumfängliche Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA ggü. Minderjährigen mit der Folge → Rückforderung Briefeditor unter Rückforderung''
§ 48 I 2 Nr. 3 SGB X (vollumfänglich)* vollumfängliche Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA mit der Folge → Rückforderung Briefeditor unter Rückforderung''
Einstellungsbescheid Zukunft* Einstellung der SGB II-Leistungen bei Umzug, Aufnahme Ausbildung, Inhaftierung, Unterbringung in stationärer Einrichtung oder Krankenhaus, Leistungsverzicht Briefeditor unter lfd. LSB
m.Beih.Wohnungs- erstausstattung_Widerruf Widerruf der bewilligten Leistungen gem. § 47 SGB X aufgrund zweckwidriger Verwendung Briefeditor unter lfd. LSB''
Anhörung Rückforderung Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids Briefeditor unter Rückforderung''
Anhörung Rückforderung (gesetzl. Vertreter) Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids ggü. Minderjährigen Briefeditor unter Rückforderung''
Begleitschreiben Rückforderung* Zusatzschreiben, wenn mehrere Zeiträume oder ggü. mehreren LBs zurückgefordert wird, kann in diesem Schreiben eine Gesamtsumme ausgewiesen werden. Dient der Klarstellung. Briefeditor unter Rückforderung''
Ablehnung Antrag § 44 SGB X Stufe 1 + 2 Ablehnung, wenn im Antrag nach § 44 keine oder unwesentliche Tatsachen vorgetragen werden Briefeditor unter Ablehnung
Ablehnung Ü-Antrag gegen vorl. Bew. Ablehnung eines Überprüfungsantrages, der gegen einen vorläufigen (Bewilligungs-) Bescheid gerichtet wurde Briefeditor unter Ablehnung
Ablehnung Ü-Antrag geg. vorl. Bew. mit absch. FS Ablehnung eines Überprüfungsantrages, der gegen einen vorläufigen (Bewilligungs-) Bescheid gerichtet wurde, der bereits abschließend festgestellt wurde Briefeditor unter Ablehnung
§ 24 Anhörung Rückforderung Vorlage zur Anhörung bei beabsichtigten Rückforderungen (nur FM) Briefeditor unter (§§ 31, 32 SGB II) Anhör, Sanktion, etc.
Erstattungsbescheid § 50 II SGB X Erstattungsbescheid zur Rückforderungen von zu Unrecht erbrachten Leistungen, wie Fehlzahlungen oder Überzahlungen, die nicht auf Grundlage eines Verwaltungsaktes ergangen sind Briefeditor unter Rückforderung

Formulare und Vorlagen in OPEN

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Ablehnung Antrag § 44 SGB X Stufe 1 + 2 Ablehnung, wenn im Antrag nach § 44 keine oder unwesentliche Tatsachen vorgetragen werden Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/Überprüfungsantrag
§ 48 I 2 Nr. 3 SGB X (teilw. gesetzl. Vertreter* Aufhebung des von Anfang an rw VA ggü. Minderjährigen mit der Folge → Rückforderung Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
§ 48 I 2 Nr. 3 (teilw.)* teilweise Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA mit der Folge → Rückforderung Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
§ 48 I 2 Nr. 3 SGB X (vollumfäng. ges. Vertreter)* vollumfängliche Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA ggü. Minderjährigen mit der Folge → Rückforderung Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
§ 48 I 2 Nr. 3 SGB X (vollumfänglich)* vollumfängliche Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA mit der Folge → Rückforderung Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
Anhörung Rückforderung Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
Aufhebungsbescheid § 48 I 1 (Nachzahlung) teilweise Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA mit der Folge Nachzahlung Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
Aufhebungsbescheid § 48 I 1 teilweise Aufhebung des nach Erlass rw gewordenen VA für die Zukunft Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
Begleitschreiben Rückforderung* Zusatzschreiben, wenn mehrere Zeiträume oder ggü. mehreren LBs zurückgefordert wird, kann in diesem Schreiben eine Gesamtsumme ausgewiesen werden. Dient der Klarstellung. Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen
Erstattungsbescheid § 50 II SGB X Erstattungsbescheid zur Rückforderungen von zu Unrecht erbrachten Leistungen, wie Fehlzahlungen oder Überzahlungen, die nicht auf Grundlage eines Verwaltungsaktes ergangen sind Menüliste Fall > Drucken (=Vorlagenauswahl) im Ordner SGB II/LSB/ Rückforderungen

Formulare und Vorlagen außerhalb von comp.ASS

Einm.Beih.Wohnungserstausstattung_Widerruf = Widerruf der bewilligten Leistungen gem. § 47 SGB X aufgrund zweckwidriger Verwendung

Erstattungsbescheid § 50 II SGB X = Erstattungsbescheid zur Rückforderungen von zu Unrecht erbrachten Leistungen, wie Fehlzahlungen oder Überzahlungen, die nicht auf Grundlage eines Verwaltungsaktes ergangen sind