Erreichbarkeit (aktiver Bereich)

Intro

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II müssen für deren Gewährung grundsätzlich erreichbar sein. Mit Einführung des Bürgergeldes wurden u.a. die Regelungen zur Erreichbarkeit Leistungsberechtigter neu gefasst. Hintergrund dieser Regelung ist eine möglichst schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit.

Vgl. auch die für den passiven Bereich gültige LSB-Themenseite Erreichbarkeit (passiver Bereich).

Formulare und Vorlagen in comp.ASS

Dokumentenname Erläuterung Ablageort
Erlaubte Abwesenheit zur internen comp.ASS-Dokumentation Termin-Textbaustein